As salamu alaikum meine geschwister hier sind halal und harm produkte in der art von den lebensmitteln Ders von Scheich Youssef Ibram
Das islamische Recht ist nicht irgendein Gesetz, es basiert auf generellen Regeln. Und versteht man diese Regeln, muss man das Gesetz gar nicht erst zuziehen, denn man kann sich auf diese Regeln beziehen.
Die erste, generelle Regel ist die fundamentale Basis für alle Lebensmittel und Tiere: Grundsätzlich sind alle Lebensmittel erlaubt, ausser dem, was der Islam verboten hat.
Um diese Regel besser zu verstehen, gebe ich ein anderes Beispiel, das genau ein Gegensatz zur obigen Regel ist: In der sexuellen Beziehung ist grundsätzlich alles verboten, bis auf eine kleine Ausnahme.
Das sind zwei Regeln: Die eine erlaubt generell etwas, die andere verbietet etwas.
Kommt z.B. ein Fremder in eine Stadt, die er noch nie zuvor gesehen hat, und er sieht irgendeine, ihm völlig unbekannte Frucht und er isst sie, dann ist das keine Frage: Es ist halal. Warum? Die erste, generelle Regel sagt: Grundsätzlich ist alles Essbare erlaubt.
Kehrt ein Mann nach einer sehr langer Abwesenheit in seine Geburtsstadt zurück, und er merkt, dass er seine Tochter oder Töchter nicht mehr erkennen kann, die er als kleine Kinder bei den Frauen zurückliess, so ist es ihm verboten, eine Frau aus dieser Stadt zu heiraten, denn der Grundsatz der sexuellen Beziehung ist, alles ist verboten, ausser wenn der Mann und die Frau verheiratet sind und die verwandtschaftlichen Beziehungen vorher ganz genau geklärt wurden.
Noch einfacher erklärt: Alles, was Allah geschaffen an Essbarem, seien es Früchte, Gemüse, Tiere ist halal, bis auf einige kleine Ausnahmen. Alles, was Allah geschaffen hat an Frauen ist für die Männer verboten, mit einer kleinen Ausnahme, und diese kleine Ausnahme ist die Heirat Nur die Heirat macht diese Beziehung halal. In dem Moment, wo man heiratet wird sie halal. Wenn aber nun, wie in diesem Dorf, die Möglichkeit besteht, dass der Mann seine eigene Tochter heiraten könnte, ist es haram.
Beginnen wir zuerst mit einigen Koranversen. Ich empfehle euch, die folgenden drei Verse auswendig zu lernen, denn es ist die Basis dessen, was erlaubt und verboten ist.
Sura Al-Baqara, Ayat 168-Ihr Menschen! Esst von alledem, was es (an Essbarem) auf der Erde gibt, soweit es erlaubt und gut ist! Und tretet nicht in die Fussstapfen des Satans! Er ist euch ein ausgemachter Feind.
Sura Al-An‘aam, Ayat 145-Sag: In dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben worden ist, finde ich nicht, dass etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren, oder Blut, das (beim Schlachten) ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch - das ist Unreinheit -, oder Greuel (fisq) (nämlich Fleisch), worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist. Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (? ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen (trifft ihn keine Schuld). Dein Herr ist barmherzig und bereit zu vergeben.
Sura Al-Maida, Ayat 3-Verboten ist euch (der Genuss von) Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und (von) Fleisch, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tod) geschlagen, (zu Tod) gestürzt oder (von einem anderen Tier zu Tod) gestoßen ist, und was ein wildes Tier angefressen hat - es sei denn, ihr schächtet es (indem ihr es nachträglich ausbluten lasst) -, und was auf einem (heidnischen) Opferstein (nusub) geschlachtet worden ist, und (ferner ist euch verboten) mit Pfeilen zu losen. So etwas (zu tun) ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion nichts mehr zu hoffen (da sie nichts mehr dagegen ausrichten können). Darum fürchtet nicht sie, sondern mich! Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt (so dass nichts mehr daran fehlt) und meine Gnade an euch vollendet, und den Islam als Religion gutgeheißen. - Und wenn einer (von euch) aus Hunger sich in einer Zwangslage befindet (und aus diesem Grund gegen ein Speisegebot verstößt), ohne sich (bewusst) einer Sünde zuzuneigen, so ist Allah barmherzig und bereit zu vergeben.
Als Ergänzung noch einige Hadithe des Propheten (sas), die wichtig sind, um das Thema zu verstehen.
1. Als man den Propheten (sas) befragte über gesalzene Butter, Käse und Pelze, so sagte er: „Erlaubt ist, was Allah als erlaubt gegeben hat, und verboten ist, was Allah verboten hat. Und alles, worauf Allah keine Antwort gegeben hat, ist halal.“
2. Der Prophet (sas) hat gesagt: „Der kriminellste Muslim unter den Muslimen ist derjenige, der über etwas fragt, und solange fragt, bis es haram wird durch seine Fragerei.“ Allah hat es nicht erwähnt, Er hat es aber auch nicht vergessen, Er hat schon gewusst, warum Er das nicht erwähnte. Und irgendeiner geht nun und fragt darüber, bis der Prophet (sas) sagte: „Es ist haram, warum lässt du die göttliche Regel nicht, wie sie ist? Wenn du ja schon die Bewilligung darüber hast, denn wenn nichts darüber gesagt wurde, ist es halal für dich, warum suchst du extra bis du eine Antwort dafür bekommst und nachher ist es ein Verbot, dass du allen auferlegt hast?“
3. Der Prophet (sas) hat gesagt: „Allah hat uns bestimmte rituelle Sachen vorgeschrieben, und die sind wir verpflichtet zu machen. Und er hat uns verboten zu sündigen und wir sollten es vermeiden. Er hat gewisse Sachen nicht erwähnt, aber nicht weil Er sie vergessen hat sondern in Seiner Barmherzigkeit, und wir sollten nun nicht die Antwort darauf suchen.“
Es sind Hadithe, die islamische Gelehrte ausgesucht haben zu diesem Thema und sie haben daraus abgeleitet, was halal und was haram ist. Dabei gibt es etwas zu beachten: Diese Hadithe stehen genau im Gegensatz zu dem, was heute die Muslime in aller Welt tun: Sie zerbrechen sich den Kopf darüber, ob etwas halal oder haram ist und wir haben doch schon die generelle Regel gehört: Das Ursprüngliche ist halal.
Der erste der oben erwähnten Koranverse bildet die Basis, das alles erlaubt ist: Sura Al-Baqara, Ayat 168-Ihr Menschen! Esst von alledem, was es (an Essbarem) auf der Erde gibt, soweit es erlaubt und gut ist! Und tretet nicht in die Fussstapfen des Satans! Er ist euch ein ausgemachter Feind.
Der Koran enthält nur 4 Verbote, nicht mehr! Der zweite und der dritte der oben erwähnten Koranverse enthält die Bestätigung der folgenden 4 Verbote:
1. Verendetes Fleisch (Kadaver)
2. Blut, das fliesst
3. Schweinefleisch
4. Fleisch, das Göttern geweiht wurde
Diese 4 Sachen stammen aus der Sura Al-An‘aam. Die Sura Al-Maida ist die letzte Sura des Koran, sie wurde geoffenbart, um uns genauer zu erklären. Und sie sagt, dass das Fleisch, das von wilden Tieren gerissen wurde, das zu Tode gestürzte usw., verboten ist. Das ist nichts weiter als eine Erklärung, was mit verendetem Fleisch gemeint ist. Darum: Wenn man fragt, wie viele Verbote es im Koran gibt, ist die Antwort ganz klar und einfach: Es sind die 4 Sachen, die oben erwähnt sind!
Dazu gibt es noch folgendes hinzuzufügen:
1. Al-Maida heisst übersetzt tot, das heisst, es wurde nicht nach islamischen Regeln geschlachtet. Das, was getötet wurde durch ein Schiff, einen Felsen oder sonst etwas hartem, das heisst, was nicht geschlachtet wurde nach islamischen Regeln ist „Maida“. Auch was durch ein Wildtier angegriffen wurde und tot ist, ist „Maida“. Wenn es von einem Berg oder Baum stürzt, und tot ist, ist es „Maida“. Wenn es getötet wurde durch Elektrizität, das ist auch „Maida“, usw. usw. Zusammengefasst: Alles, was nicht nach islamischen Regeln getötet, d.h. geschlachtet wurde, ist „Maida“.
2. Das Blut Damit ist nicht das normale Blut gemeint, das Austritt in der Küche beim Zubereiten des Fleisches, nein, oder auch nicht nach dem Braten oder Grillieren, und es tritt noch Blut aus, nein, das Blut, das nach dem Koran verboten ist, ist das Blut, das nach dem Schlachten ausströmt, das fliesst, wie es z.B. in einigen europäischen Ländern zu „Blutwurst“ verarbeitet wird, das ist verboten. Vor dem Islam war es eine Tradition bei den Arabern, dass sie mit einem Messer die Vene eines Tieres aufstachen und das Blut in ein Glas fliessen liessen um es den Gästen zum Trinken anzubieten. Der Islam hat das Trinken und Essen von Blut verboten. Wenn wir aber Fleisch zubereiten, und es tritt ein wenig Blut aus, so ist das nicht verboten.
3. Schweinefleisch. Wenn Allah sagt Schweinefleisch, sind alle Arten von Schweinen verboten: Hausschwein, Wildschwein etc. alles, was vom Schwein stammt, ist verboten! Hat z.B. jemand einen Mantel aus Schweinsleder, so sollte man sich davon trennen. Das Fett, die Knochen, das Fell, alles, und alles heisst: Total alles!!!!
4. Fleisch, das irgendwelchen Göttern geopfert wurde, oder im Namen von irgend etwas anderem als Allah. Auch wenn sie beim Schlachten sagen: Bismillah – Allahu Akhbar – und es aber für einen Verstorbenen oder sonst irgend jemanden geschlachtet wird, ist es verboten für uns! Es gibt einen Hadith, über den wir nachdenken sollten: „Allah hat denjenigen verdammt, der ein Tier schlachtet für jemand anderem als Allah.“ Hat jemand Besuch, und man schlachtet das Tier zu Ehren des Gastes, dann ist es haram. Schlachten wir es aber im Namen Allahs für Allah für die Gastfreundschaft, dann ist es halal.
Darf man für einen Kranken ein Opfer bringen für die Gesundheit, aber im Namen Allahs? Das ist halal.
Damit haben wir den ersten, den essentiellen Teil beendet: Das, was der Koran sagt, das ist die Hauptbasis. Wie wir alle wissen, hat Allah im Koran gesagt, was der Prophet (sas) euch erlaubt oder verbietet, so haltet euch daran. Er hat dem Propheten (sas) die Erlaubnis gegeben, gewisse Dinge zu verbieten.
Der Prophet (sas) hat noch gewisse Regeln hinzugefügt, es geht dabei nicht um irgendwelche Kleinigkeiten oder Details, die uns das Leben erschweren, sondern, um es uns zu vereinfachen.
Dazu folgende Hadithe:
1. Der Prophet hat gesagt: „Alle Tiere, die Reisszähne (Eckzähne) haben, sind haram.“
2. Der Prophet (sas) hat alle Tiere verboten, die Reisszähne haben. Sie töten und leben durch diese Zähne.
3. Verboten sind auch alle Raubvögel, d.h. Vögel, die Klauen haben. Ausnahmen sind Tauben und einige kleine Vogelarten.
4. Während der Schlacht von Khaibar fanden die Gefährten nichts zu essen und schlachteten einen Esel und bereiteten ihn zu. Der Prophet (sas) fragte: „Was kocht ihr da?“ Sie antworteten ihm: „Einen Esel!“ Der Prophet (sas) sagte:“ Das ist verboten!“ Da warfen sie das Fleisch fort.
5. Alle Tiere, die halal sind, werden haram, wenn sie menschliche Exkremente gefressen haben. Fleisch und Milch von ihnen sind haram, bis das Tier wieder rein ist. Danach ist es wieder halal. Stellt euch vor, der Islam hat das schon vor 1400 Jahren verboten, als es noch keine Chemie und Giftstoffe gab!
Was ist mit der heutigen Tiermehlfütterung? Das ist ein riesiges Problem, denn wir können nicht mit Sicherheit sagen, was die Tiere vor dem Schlachten gefressen haben. Haben wir das Recht, dieses Fleisch zu verweigern? Um das Fleisch von solchen Tieren zu verbieten, müsste man es nachweisen können, und das ist sehr schwierig. Es fehlt die absolute Sicherheit, woher die Tiere stammen und was sie gefressen haben. Die Übersicht fehlt total, es ist ein grosser Fehler der Menschen! Warum müssen sie Tiere, die Vegetarier sind, mit Tiermehl füttern?
Was ist verboten, was ist erlaubt?
Die Mehrheit der Gelehrten ist damit einverstanden, dass das Fleisch von Hunden verboten ist. Sie gehören zu den Sachen, die nach der Interpretation von Texten generell verboten sind, denn der Prophet (sas) hat uns verboten, Hunde zu kaufen oder zu verkaufen. Analog zu dieser Aussage sind sich die Gelehrten einig, dass dieses Verbot des Handels automatisch auch den Genuss dieses Fleisches verbietet. Zudem fallen die Hunde auch unter die Kategorie der Tiere, die andere Tiere anfallen, töten und fressen, wie z.B. die Löwen oder andere wilde Tiere. Hört man trotzdem, dass in einigen islamischen Ländern Hundefleisch gegessen wird, so ist es einfach so, dass die Leute das Wort des Propheten (sas) nicht achten, denn das konsumieren von Hundefleisch ist absolut verboten!
Ebenfalls verboten ist Katzenfleisch, egal ob es sich um eine Haus- oder Wildkatze handelt. Es gibt einen Hadith der sagt, der Prophet (sas) hat den Genuss von Katzenfleisch verboten sowie auch die Entgegennahme von Geld für Katzenfleisch.
Es gibt eine weitere Regel, aus der man viele verbotene Sachen ableiten kann. Es geht um Sachen, die einem widerstehen zum Essen, gegen die man eine natürliche Abneigung hat, wie zum Beispiel Insekten. Es gibt keinen Text, der dies klar verbietet oder erlaubt, aber sie sind Kreaturen, die Allah geschaffen hat, aber die Natur hat nicht vorgesehen, dass man diese Tiere isst, wie zum Beispiel auch die Fledermaus. Man kann nicht sagen, dass es verboten ist, eine Maus oder Fledermaus zu essen, aber sie fallen unter die Kategorie ungeniessbar, darum ist es verboten, sie zu essen. Alles, was ungeniessbar oder ekelhaft ist, sollten wir nicht essen, dazu gibt es einen Koranvers, der sagt: „Es ist ihnen erlaubt, die guten Sachen zu essen, aber verboten sind die ungeniessbaren, Ekel erregenden Sachen.“
Nun kommen wir zu einer sehr wichtigen Regel. Bis jetzt haben wir von den Landtieren gesprochen. Nun wollen wir übergehen zu den Meerestieren, d.h. generell was im Wasser lebt. Sprechen wir zuerst von den Meerestieren. Alles, was im Meer lebt, alles, ohne Ausnahme, ist erlaubt. Eines Tages wurde der Prophet (sas) gefragt: „O Prophet Allahs, wir befinden uns auf dem Meer und wollen uns waschen zum Gebet, aber wir haben kein Wasser. Was sollen wir machen?“ Der Prophet (sas) antwortete: „Das Wasser des Meeres ist sauberes Wasser, sogar ein Fisch, der tot ist, ist halal zum Essen.“ Das heisst, wenn wir einen toten Fisch auf dem Wasser treibend finden, dürfen wir ihn essen. Einige Gelehrte sagen nun aber, nur der Frosch ist nicht erlaubt zum Essen, denn der Prophet (sas) habe verboten, den Frosch zu töten. Aber die malekitische Rechtsschule, und sie ist die flexibelste unter allen Rechtsschulen in Bezug zum Thema Esswaren, auf der die erste Regel basiert, hat alles erlaubt, was aus dem Meer kommt. Die meisten Gelehrten sind auch dieser Meinung, aber sie sagen, ausgenommen ist der Frosch.
Die letzte Regel ist jene, die Dinge verbietet, die der Gesundheit schaden könnten. Alles, was die Gesundheit beeinträchtigt, ist verboten. Seien es rohe, gekochte oder natürliche Sachen. Es gibt einen Koranvers, der sagt: Sura Al-Nisa’ Ayat 29-....... Und tötet euch nicht (gegenseitig)! Allah verfährt barmherzig mit euch. Ein weiterer Vers: Sura Al-Baqara, Ayat 191 Und richtet euch nicht eigenhändig zu Grunde...
Der Prophet (sas) hat gesagt: „Derjenige, der Gift nimmt, den nimmt das Gift am jüngsten Tag an der Hand und führt ihn ins Höllenfeuer.“ Generelle, fundamentale Regel: Niemand hat das Recht, mich zu töten, und niemand hat das Recht, sich selber zu töten. So sind z.B. Zigaretten ganz klar haram, denn die Zigaretten schaden dem Körper und machen ihn krank. Sie töten am meisten Personen auf der ganzen Welt, mehr als Aids, Verkehrs-unfälle oder andere schwere Krankheiten. In Frankreich starben letztes Jahr 80‘000 Personen als Folge von Zigarettenkonsum. Darum: Alles, was dem Körper schadet, ist verboten. Wir haben nicht das Recht, z.B. einen verdorbenen Fisch, der schon zersetzt ist, oder Esswaren, die zwei oder drei Tage alt sind und deshalb nicht mehr geniessbar, zu Essen. Denn damit könnten wir unserer Gesundheit schaden und das ist verboten. Es ist eine der wichtigsten Regel, die wir bis jetzt gehört haben. Was Allah uns verboten hat zu Essen, mit dem dürfen wir auch nicht handeln, wie wir bereits im Hadith über den Hund gehört haben: Wenn der Handel mit Hundefleisch verboten ist, ist auch der Genuss desselben verboten. Das Gleiche gilt auch umgekehrt!
Das gleiche gilt auch für Alkohol, wie folgender Hadith zeigt: Omar Ibn Al-Khattab bekam einige sehr gute Flaschen Wein geschenkt. (Dazu muss man wissen, dass die Araber vor dem Islam die grössten Trinker der Geschichte waren. Es waren Leute, die das Wasser nicht zum Trinken kannten, sie kannten nur den Wein!) Omar bekam nun einen sehr, sehr alten Wein geschenkt, und er wusste nun nicht, was er damit machen sollte. Er ging zum Propheten (sas) und fragte ihn: „O Prophet, was soll ich mit diesen Flaschen machen? Soll ich sie verkaufen?“ Der Prophet (sas) antwortete: „Derjenige, Der das Trinken von Alkohol verbot, hat auch den Handel damit verboten.“ „Darf ich ihn an einen Cousin verschenken, der nicht Muslim ist?“ Der Prophet (sas) antwortete: „Derjenige, Der ihn verbot zu Trinken, hat ihn auch verboten zu Verschenken.“ Omar fragte nun: „Aber wenn es verboten ist, ihn zu Trinken, zu Verkaufen und zu Verschenken, was mache ich damit?“ Der Prophet (sas) antwortete: „Geh nach draussen und zerschlage die Flaschen auf einem Stein.“ Was Omar dann auch tat.
Damit sind die Grundregeln abgeschlossen. Zusammenfassend noch einmal folgendes Beispiel: Sind wir eines Tages konfrontiert mit einer uns nicht bekannten Frucht, unbekanntem Fleisch oder Gemüse, und wir stellen fest, dass keine islamische Regeln dies verbietet, was soll man in diesem Moment machen? Es ist ganz einfach: Es ist erlaubt, wie wir schon in der ersten Regel gehört haben: Im Grunde sind alle Esswaren halal, ausser dem wenigen, was verboten ist. Wir haben nun zwei Möglichkeiten:
1. Wir können es konsumieren. Handelt es sich um geschächtetes Fleisch, und wir wollen es essen – Al-hamdu li-llah.
2. Wir können es vermeiden. Aber da müssen wir aufpassen: Vermeiden ist eine Sache, aber verbieten eine andere! Wollen wir vermeiden, diese Sachen zu essen, so können wir das, es ist unsere Entscheidung. Aber wir sollen nicht über andere richten die das Essen wollen, indem wir sagen, es ist verboten. Wenn jemand es konsumieren will, so ist er frei, dies zu tun, nach der Regel: Im Grunde ist alles Essbare erlaubt! Noch einmal: Sind wir konfrontiert mit irgendeinem Produkt, und es entspricht keiner der Regeln, die etwas verbieten, und es ist völlig neu für uns, ein Tier z.B. das zu keinem der erwähnten Tiere gehört, die verboten sind, irgend etwas bizarres, in diesem Moment ist es erlaubt. Wir sind z.B. in Südamerika und sehen ein Lama. Wir sagen, nein, nein, das wollen wir nicht essen, denn wir wissen die Meinung des Islam dazu nicht, darum wollen wir es vermeiden. In diesem Moment dürfen wir es vermeiden, das ist unsere Entscheidung. Wurde das Tier nach islamischen Regeln geschlachtet und es ist ausgeblutet, und jemand will davon essen, so darf er das, denn es gibt kein Beweis für ein Verbot (Übrigens: Das Lama ist halal zum Essen). Oder eine Frucht, die uns unbekannt ist: Jemand kommt aus Afrika in die Schweiz und sieht viele Früchte die er vorher noch nie gesehen hat, und er stellt sich die Frage, sind diese Früchte nun halal oder haram? Das ist natürlich nur ein Beispiel, und die Antwort ist logisch: Ja, man kann sie essen, denn im Grunde sind alle Nahrungsmittel erlaubt.
Die Diskussion, wie wir sie eben über halal und haram führten, die entsteht sehr schnell, wenn einige Brüder und Schwestern sich versammeln, und man sieht diese extreme Leichtigkeit, mit der Sachen verboten werden. Einfach so, denn einige haben grossen Spass daran, etwas als haram zu deklarieren. Ein grosser Gelehrter sagte einmal: Alle Leute können sagen, etwas ist haram, aber nur wenige Gelehrte können sagen, das ist erlaubt, das dürfen wir machen. Denn etwas als haram erklären, ist sehr schnell ausgesprochen. Aber den Leuten etwas erlauben, zu tun oder zu konsumieren, setzt voraus, dass man Nachforschungen anstellt. Darum rate ich euch, sehr darauf bedacht zu sein, nicht zu schnell ein Verbot auszusprechen. Wir haben nun vor uns generelle Regeln, und sind wir mit einer Sache konfrontiert, so sollten wir uns fragen: Entspricht es einer dieser Regeln? Entspricht es der ersten Regel, entspricht es der zweiten Regel, oder der dritten Regel? Entspricht es keiner dieser Regeln, so ist es halal. Wir müssen uns bewusst sein: Die Basis unseres Themas ist das halal und nicht das haram! Das dürfen wir nicht vergessen, sowie auch das folgende: Die Lebensmittel sind nicht im Grunde verboten – sondern sie sind erlaubt! Darum noch einmal: Alle Sachen sind erlaubt, bis auf ein kleine Minderheit, und diese Minderheit hat eine Nachprüfung nötig.
Zu den Wildtieren, über die wir gesprochen haben, gibt es noch folgendes zu sagen: Die Gelehrten wurden gefragt: Was sind Wildtiere? Es gibt dazu 2 Meinungen:
1. Es sind Tiere, die Reisszähne haben und andere Tiere attackieren und fressen. Sie sind, nach der hanafitischen Schule, verboten.
2. Die Mehrheit der Gelehrten ist aber der Meinung, nach der schafaitischen Rechtsschule, dass es verboten ist, alle Tiere zu konsumieren, die Reisszähne haben und andere Tiere attackieren, sie töten und fressen. Aber diejenigen, die keine Reisszähne haben, aber sie fressen das Fleisch, das andere Tiere getötet haben, die sind halal. Allah weiss es.
Um jetzt da nicht ganz ins Detail zu gehen, sollte man sich am besten an die Regel halten, dass ein Wildtier, das andere Tiere tötet und frisst, haram ist.
Die Notwendigkeit
Alle diese Ausnahmen bleiben in allen Fällen haram, ausser in einem einzigen Fall: Der Notwendigkeit. Sie basiert auf dem Koranvers, den wir schon am Anfang hörten: Sura Al-An’aam, Ayat 145: .... Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (? ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen (trifft ihn keine Schuld). Dein Herr ist barmherzig und bereit zu vergeben.
Die islamischen Gelehrten haben daraus eine Regel abgeleitet: Die Notwendigkeit erlaubt das Verbotene, aber die Notwendigkeit muss wirklich vorhanden sein. Ein Beispiel: Ich bin am Verhungern, und ich finde nichts anderes zu essen als ein Schwein. In diesem Falle darf, ja muss ich es essen, denn ich habe keine andere Wahl und würde sonst sterben. Die islamische Fatwa (à Rechtsrat) lässt mir keine Wahl, ich muss es essen, denn wenn ich das Schweinefleisch verweigern würde, wäre ich ein Selbstmörder! Das heisst, ich würde mir selbst den Tod geben, und sich selbst umbringen ist im Islam verboten. Der Koranvers sagt ganz klar, ich darf es nicht begehren, aber wenn ich in einer Zwangslage bin, so ist es mir erlaubt. Ich darf soviel davon essen, dass die Gefahr des Verhungerns nicht mehr besteht, dann muss ich aufhören. Und ich habe nicht das Recht, von diesem Fleisch einen Vorrat mitzunehmen auf die Weiterreise. Oder jemand, der am Verdursten ist und nichts zu Trinken findet ausser verbotene Sachen wie Alkohol, der darf davon trinken, bis er den Durst gelöscht hat, denn sonst würde er sterben. Aber er darf keinen Alkohol mit sich nehmen. Und man darf darin natürlich nicht übertreiben, und nur soviel konsumieren, wie unbedingt nötig ist, und die Situation nicht ausnützen!
Was ist nun „Notwendigkeit“ (Darura)?
Wir haben diese Koranverse gehört, in denen steht, was uns verboten ist zu Essen. Am Schluss der Ayat 145 von Sura Al-An’aam: ...“Aber wer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren, oder eine Übertretung zu begehen (trifft ihn keine Schuld). Dein Herr ist barmherzig und bereit zu vergeben.“ Nun wollen wir über diese Notwendigkeit sprechen, dazu gibt es einige islamische Regeln. Der Zustand der Notwendigkeit bezieht sich auf einige Verbote, die im Buche Allahs und in der Sunna des Propheten (sas) erwähnt sind. Ist man im Zustand der Notwendigkeit, so sind diese Dinge erlaubt. Diesen Begriff „Notwendigkeit“ wollen wir etwas genauer definieren und abgrenzen, und zweitens darüber sprechen, welches die Konditionen sind, damit eine Notwendigkeit akzeptiert wird. Denn es gibt viele Muslime und Musliminnen, die, wenn man sie fragt: Warum macht ihr dies, es ist doch verboten, antworten: Aber ich bin in einer Notlage. Es ist ein bisschen so, wie wenn jeder die Zügel selber in die Hand nehmen will und haram und halal für sich selber bestimmen will. So wollen wir versuchen – inscha’a-llah – ein bisschen Licht in dieses kleine Sujet zu bringen: Was ist die Notwendigkeit und was für Konditionen braucht es, damit eine Notlage akzeptiert wird.
Die Notwendigkeit ist eine Theorie, die alle Domänen des Islam einschliesst. Darauf folgt die Erlaubnis des Verbotenen und auch die Verpflichtung, das Verbotene zu tun oder zu konsumieren. Der Zustand der Notwendigkeit ist dann erreicht, wenn man Angst hat, dass man mit Gewissheit oder Wahrscheinlichkeit das Leben verliert, wenn man das Verbotene nicht konsumiert oder macht. Das heisst, es reicht nicht, in Schwierigkeiten zu geraten, sondern es muss wirklich eine schlechte, unvorgesehene Situation sein, in diesem Moment ist es uns erlaubt, das Verbotene zu konsumieren. Dazu folgenden Koranvers: Sura Al-Baqara, Ayat 191 Und richtet euch nicht eigenhändig zu Grunde... Das ist eine generelle Regel in allen Domänen .
Wenn nun jemand in eine solche Situation gerät, und er ist dem Tode ausgesetzt, so ist es ihm, nach dieser obigen Theorie, erlaubt, das Verbotene zu essen, wenn er dadurch dem Tod entgehen kann. Und wenn er dieses Verbotene nicht konsumieren will, so setzt er sich dem Tode aus. In einem solchen Fall muss er das Verbotene essen oder trinken, denn das Verweigern von Nahrung ist im Islam absolut verboten! Auch Hungerstreik, wie ihn manche Gefangene im Gefängnis betreiben, ist verboten. Stirbt man als Folge eines solchen Streikes, so ist das Selbstmord, oder wird man dadurch krank, so ist das selbst verschuldet! Denn unser Körper gehört nicht uns, er gehört Allah und ist uns für die Zeit unseres Lebens anvertraut.
Konditionen der Notwendigkeit
1. Die Notwendigkeit muss tatsächlich und klar sein, nicht ein eingebildetes oder erfundenes Schlechtgehen, sondern man muss wirklich in Not sein. Geht man z.B. in eine Wüste, und man weiss, da finde ich kein Wasser und da werde ich auch kein Wasser finden können, ist das eine Tatsache, man weiss es schon vorher.
Geht man nun aber eine Strasse entlang, und rechts und links hat es Läden, so kann ich natürlich nicht in einen Laden gehen und mir sagen, hier finde ich bestimmt keine Cola, also kaufe ich Wein, das ist dann keine Notwendigkeit.
2. Es gibt keine andere Möglichkeit, als das Verbotene einzunehmen. Ist man in einem Zustand der Notwendigkeit und es gibt keine andere Möglichkeit, in diesem Moment darf man das Haram konsumieren. Aber gibt es eine Möglichkeit, und sei sie noch so schwierig, etwas zu finden, das halal ist, in diesem Moment muss man das halal vorziehen. Ist zum Beispiel jemand am Verdursten, und es gibt kein Wasser, es gibt nur Alkohol oder Grapefruit-Saft, und er kann Grapefruit-Saft nicht ausstehen, so muss er doch diesen trinken, denn er ist halal. Er muss seine Abneigung überwinden und ihn trinken, denn ist eine Verpflichtung, vor dem konsumieren von Haram zu prüfen, ob es wirklich keine andere Möglichkeit gibt.
3. Es gibt auch Situationen, in denen auch in grösster Not das haram verboten bleibt, und man es auf keinen Fall machen darf: Ehebruch, Totschlag, oder in der Not anderen Leuten das Geld zu stehlen.
Es gibt da allerdings eine Ausnahme: Wenn jemand gezwungen wird, Kufr (à Verleugnung der Wahrheit, Unglaube) auszusprechen, so darf er das, allerdings nur mit dem Mund, und in seinem Herzen muss er gläubig bleiben!
4. Damit die Zwangslage/Notwendigkeit akzeptiert wird, darf sie auch nicht überschritten werden. Ist man in einer so absoluten Notlage, so muss man sich vergewissern, dass man nur so viel zu sich nimmt, um am Leben zu bleiben, wie das folgende Beispiel zeigt: Eine Person ist am Verdursten und sie findet nichts zu Trinken als Wein, so darf sie 1 Glas trinken und nicht gleich die ganze Flasche, nur soviel wie wirklich notwendig, und nichts darüber. Es darf auch kein Vorrat mitgenommen werden, denn dann würde es ein Vergnügen werden.
5. Braucht man dringend ein Medikament, und man findet nur eines mit Alkohol, oder mit Partikeln vom Schwein, so darf man es nehmen, es sollte aber von einem vertrauenswürdigen, gläubigen muslimischen Arzt verordnet werden. Findet man keinen muslimischen Arzt, so sollte es von einem gut ausgebildeten, kompetenten Arzt verschrieben werden, der sich in den Medikamenten gut auskennt. Es darf aber wirklich keine Halal-Möglichkeit geben! Hat man wirklich keine andere Möglichkeit, so darf man es nehmen. So verhält es sich mit Teilen (z.B. Herzklappen, wenn es keine synthetische oder menschliche gibt) oder Organen von Schweinen – aber wirklich nur, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt! Allah weiss es.
Was mir bei diesem Thema auch sehr am Herzen liegt, sind die Zusatzstoffe. Dies ist ein sehr brennendes Thema, es betrifft die ganze muslimische Gemeinde in Europa. Es handelt sich um die sogenannten E-Nummern. Ist es ein gutes Mittel, wenn man mit einer langen Liste einkaufen muss, mit all diesen ca. 500 E-Nummern, um überall zu Lesen, was es wo drin hat? Es ist sicher keine gute Lösung, es ist sicher besser, zuerst zu Wissen, was der Islam über einige Sachen sagt. Ich bin am Vorbereiten einer Ders, die das Thema dieser Zusatzstoffe hat, und wenn ich das – inscha’a-llah – zusammengefasst habe, wollen wir darüber diskutieren. Es gibt so viele Sachen, die wir heute nicht kaufen, aber normalerweise würde man sagen, es ist halal und nicht haram. Aber hat man Zweifel, so sollte man dieses Thema wirklich vertieft studieren. Ich gebe euch ein Beispiel: Das Coca-Cola. Viele Muslime sagen, es ist halal, andere sagen es ist haram. Und viele konsumieren dieses Getränk nicht. Ich habe einen Brief von der Vertriebsfirma der Coca-Cola Schweiz erhalten, in dem sie bestätigen, dass es im Coca-Cola Alkohol hat. Aber wieviel Alkohol? Es sind 0,003 mg auf einen Liter. 1 mg ist praktisch nichts, wir könnten es nicht einmal auf der Zunge spüren, und in diesem Brief heisst es auch, dass natürlicher Orangensaft mehr Alkohol enthält als Coca-Cola. Ich möchte jetzt nicht in dieses Thema eintreten, sondern ich möchte euch nur eine Idee davon geben, denn dieses Thema sollte nicht einfach so oberflächlich behandelt werden. Es genügt nicht, wenn wir vor uns ein Stück Papier haben und im Laden stehen und sagen: Das ist verboten, das ist erlaubt. Aber ich hoffe, dass ich dieses Thema bald fertig habe. Ein anderes Beispiel wäre auch der Essig. Ist er halal oder haram? Man könnte dazu viel sagen, aber da ich mit diesem Sujet noch nicht ganz fertig bin, möchte ich das auf später verschieben – inscha’a-llah.
Wie verhielt sich der Prophet (sas) im Umgang mit der Nahrung?
Es ist ein sehr schönes Thema, das für die Gläubigen sicher von Wert ist. Zuerst muss man erwähnen, dass der Prophet (sas) niemals ein Essen zurückwies, das man ihm anbot., er zerbrach sich nie den Kopf über das Essen, sondern er ass das, was es hatte, und suchte nie etwas, was selten zu haben war. Niemals wies er ein Essen zurück, das man ihm auftrug, ausser er mochte es nicht, aber in diesem Moment liess er es einfach stehen, und kritisierte nicht, ausser wenn er etwas verbot. Der Prophet (sas) kritisierte NIEMALS eine Mahlzeit. Er kritisierte nie ein Gericht, er sagte niemals es ist versalzen, wenn es zuviel Salz hatte, er sagte niemals es sei zu süss, auch wenn es zuviel Zucker hatte, er sagte niemals, wenn eine Mahlzeit fad war, sie sei fad. Er ass, oder er liess es.
Was ass der Prophet (sas)?
Das heisst nun nicht, dass alles, was der Prophet (sas) nicht gegessen hat, verboten ist. Überhaupt nicht. Er ass das, was es zu essen gab. Er liebte vor allem Kuchen und Honig, und alle Süssigkeiten.
Er ass Kamelfleisch, Lammfleisch, Poulet, Zebrafleisch, Hase (wild und Haustier), und alles, was aus dem Meer kam. Er ass grilliertes Fleisch (Mechoui), er ass frische und getrocknete Datteln. Er trank Laban (fermentierte Milch), pur oder mit Wasser verdünnt. Er ass Honig mit Wasser gemischt, in Wasser aufgeweichte Datteln. Er ass eine Mahlzeit, die „Al-Khazira“ hiess, das war eine Suppe aus fermentierter Milch und Mehl. Er ass Datteln mit Brot, oder auch Brot mit Essig. Er ass auch eine spezielle Mahlzeit, die hiess „Tharide“, man machte Brotstückchen und goss eine Sauce aus Öl, Wasser und auch Fleisch darüber. Er ass auch grillierte Leber oder getrocknetes Fleisch. Er liebte Kürbisse, und er ass alle Arten von Käse, wie er auch Brot mit Öl ass. Er ass auch, und das war eine spezielle Mahlzeit von ihm, Melonen mit Datteln, oder auch Datteln mit Butter. Der Prophet (sas) wies nie eine Mahlzeit zurück. Was man ihm gab, das ass er. Und fand er nichts zu essen, geduldete er sich. Es gibt einen Hadith von Aischa (r): „Es vergingen Monate um Monate ohne dass man ein Feuer anzündete im Hause des Propheten (sas).“ Er ass immer mit drei Fingern, und wenn er fertig war, leckte er sich die Finger ab. Und einige Male übernahm das auch seine Frau, und das wahr eine sehr schöne Geste. Der Prophet (sas) ass meistens direkt auch dem Boden. Und er liebte es nicht, wenn jemand auf der Seite sitzend oder im Schneidersitz ass. Er stütze sich nie mit der linken Hand ab beim Essen, und ass immer mit der Rechten.
Das war die Art und Weise, wie der Prophet (sas) gegessen hat. Ich wiederhole noch einmal: Das sind die Aufzählungen der Sachen, die er liebte, und die es gab. Das heisst nun aber nicht, dass alles andere verboten ist! Allah weiss es.
Benehmen des Propheten (sas) rund ums Essen
Wie soll sich ein Muslim, eine Muslimin beim Essen verhalten?
1. Die Hände waschen, besonders wenn sie dreckig sind
2. Die Position. Wie schon gesagt, meistens sass der Prophet (sas) auf dem Boden, und die drei verbotenen Sachen sind: Sich links oder rechts auf die Seite zu setzen, im Schneidersitz zu sitzen, sich auf eine Hand zu stützen und mit der anderen zu essen. Die beste Position, wenn man auf dem Boden sitzt, ist, auf einem Bein zu sitzen und das andere aufzustellen.
3. Die Absicht. Man sollte sich bewusst sein, dass das Essen ein Gehorsam gegenüber Allah ist, dass wir uns stärken, denn unser Körper braucht das Essen. Egal, was wir machen, auch wenn es die banalste Sache ist, wichtig ist immer die Absicht, dass wir etwas mit einer guten, inneren Absicht machen, aus Gehorsamkeit gegenüber Allah.
4. Vor dem Beginn sollte man den Namen Allahs aussprechen: „Bismillah“. Das nach folgendem Hadith: Der Prophet (sas) sagte zu einem Jungen: „O mein Kind, sag „Bismillah“ und iss mit der rechten Hand“.
5. Immer mit der rechten Hand essen. Die Regel der rechten Hand ist folgende: Benutze die rechte Hand für die guten Dinge, und die linke für die schlechten Sachen. Der Prophet (sas) hatte keine Gabel und kein Messer und ass immer mit drei Fingern, niemals mit vier.
6. Isst man zusammen aus einer Platte, so soll man immer am gleichen Platz, direkt vor einem, essen, nicht überall im Teller! In der islamischen Tradition sagt man von einer Person, die aus der Platte von rechts nach links isst, ihr mangle es an guter Erziehung. Ausser bei einer Fruchtplatte, da ist es erlaubt, das zu nehmen, was man gerne möchte. Es entspricht auch der Sunna des Propheten (sas) nicht soviel zu essen, bis man nicht mehr kann, sondern er ass immer nur so viel, bis sein Hunger gestillt war, dann hörte er auf. Er hatte auch die Angewohnheit, sich nach dem Essen die Finger zu lecken, oder, wie schon gesagt, seine Ehefrau es für ihn tat. Und am Ende des Essens sprach er: Al-hamdu li-llah, und dann noch ein Bittgebet. Besonders wenn er eingeladen war hatte er die Gewohnheit, ein Bittgebet zu sprechen und damit für das Essen zu danken.
Kleines Kapitel über das Getränk
Wie bei den Esswaren gilt auch hier die allgemeine Regel, dass alle Getränke, absolut alle erlaubt sind, ohne Ausnahme, ausser solchen, die Alkohol enthalten. Alle alkoholisierten Getränke sind haram! Hadith des Propheten (sas): „Alle Getränke, die berauschen, sind Wein, und alles, was Wein ist, ist verboten“. Es ist egal, aus welcher Quelle der Wein stammt, sei es aus Gerste, Trauben, oder Datteln, alles, was gärt, alles, was berauscht, ist verboten im Islam, nach den Koranversen und den Worten des Propheten.
Eine weitere Regel ist die der Quantität. Ist die grosse Quantität verboten, ist auch die kleinste Quantität verboten. Ist ein Liter Alkohol verboten, ist auch ein Kaffeelöffel Alkohol verboten. Hadith vom Propheten (sas): „Was in grossen Mengen verboten ist, ist auch im Inhalt meiner Hand verboten“ Das heisst, soviel wie man in seine Hand nehmen kann, ist auch verboten. Das betrifft alle Weine, egal aus welcher Quelle sie kommen, die grosse wie auch die kleine Menge ist verboten. Ich denke, dieses Verbot macht die Grossartigkeit unserer Religion aus! In einer Illustrierten las ich folgenden Artikel eines bekannten Arztes aus Genf, der schrieb: Ein einziges Glas Wein pro Tag fördert die Leberzirrhose oder kann Leberkrebs verursachen. Al-hamdu li-llah hat der Islam den Alkohol verboten, denn Allah weiss, was für uns gut ist, bevor die Leute darauf kamen, dass der Alkohol schädlich ist.
FRAGEN
Frage: Es gibt diesen Hadith: Alles, was berauscht, ist Wein, und alles was Wein ist, ist verboten. Wie steht es nun mit Drogen? Z.B. mit Haschisch, Heroin usw., das sind ja keine Getränke, kann denn da nicht jemand daraus herausziehen, dass Heroin und Haschisch usw. halal sind?
Antwort: Es gibt einen Koranvers, den wir schon gehört haben, der sagt, dass alles, was dem Körper schadet, haram ist. Wenn man mit Betäubungsmitteln und Drogen handelt, ist das noch schlimmer, als wenn man mit Alkohol handelt. Und nimmt man Drogen, ist das noch schlimmer, als wenn man Alkohol trinkt. Die Strafe für den Alkohol ist das auspeitschen, die Strafe für Drogenkonsum oder –handel ist das Gefängnis.
Frage: Was ist nun mit Coca-Cola? Es heisst doch, was in grossen Mengen haram ist, ist auch in kleinen Mengen haram. Ist das nun erlaubt oder nicht?
Der Scheich fragt uns, was wir dazu meinen, ist es verboten oder nicht? Es ist eine grosse Unsicherheit, denn die Antwort ist schwierig, denn es ist ja nur ganz minim, und im Orangensaft hat es auf die gleiche Menge mehr Alkohol! Schaut man den Essig an, der ist ja zuerst Alkohol, und dann wird er Essig, und trotzdem ist er erlaubt.
Antwort: Die Befragung zeigt, wie schwierig dieses Thema ist. Deshalb will ich mit den Zusatzstoffen, diesen E-Nummern auch warten, bis ich alles schriftlich habe. Bei der Frage zu ein bisschen Alkohol im Cola: Es geht um den Alkohol selbst. Wenn wir sagen grosse Mengen und kleine Mengen, so meinen wir 1 l Wasser und 1 Kaffeelöffel Wein. Hier ist ganz klar, dass auch der Kaffeelöffel verboten ist. Wenn es aber nun darum geht, dass wir 10 l Wasser haben und l Kaffeelöffel Wein, der im Wasser ist. Ist nun dieses Wasser halal? Das Wasser bleibt halal, solange es weder seinen Geschmack, seine Farbe, noch seinen Geruch ändert. Ist das nicht der Fall, so ist das Wasser rein. Verändert sich aber eines dieser 3 Dinge, so ist es haram. Es gab einen Brunnen, da wurden die Menstruationstücher der Frauen hineingeworfen. Da wurde der Prophet (sas) gefragt: Ist das Wasser nun rein, oder ist es verschmutzt? Er antwortete: Das Wasser bleibt rein, denn das Wasser hat weder den Geschmack, noch die Farbe noch den Geruch geändert.
Frage: Darf man Mahlzeiten mit Alkohol zubereiten?
Antwort: Man darf weder mit Alkohol noch mit Schweinefleisch oder- fett kochen. Auch das Fondue mit Wein ist verboten. Denn der Umgang damit ist verboten.
Frage: Wie ist es mit dem alkoholfreien Bier, ist es erlaubt oder verboten?
Antwort: Wenn es als alkoholfrei deklariert ist, ist es halal. Alkoholfreies Bier ist aus Gerste, und es hat einen sehr, sehr kleinen Alkoholgehalt. Ist es nach dem Schweizer Gesetz als alkoholfrei deklariert, so darf man es trinken, denn das Schweizer Gesetz ist sehr, sehr streng, es ist weniger als 0,5 % pro Liter, damit es als alkoholfrei gilt. Beim Coca-Cola sind es noch weniger. Hat man also 100 l Gerstensaft, und einen halben Liter Alkohol, und dieser schützt den Saft vor dem Schlechtwerden, so bleibt es Alkoholfrei. Man kann nicht sagen, es kommt von Gerste, darum ist es haram, denn der Whisky kommt hauptsächlich aus Dattelsaft, und der Dattelsaft ist ja halal, aber wenn er nach 3 Tagen zu gären anfängt und Alkohol zieht, dann ist er verboten! Alles, was zu gären beginnt, ist verboten
Frage: Schmatzen und Rülpsen, ist das erlaubt?
Antwort: Das Schmatzen ist eine Unerzogenheit! Der Prophet (sas) ass immer mit geschlossenem Mund, und so gibt es auch keine Geräusche. Rülpsen und Schmatzen gehört zu den Ungezogenheiten vieler Leute. Und was das Rülpsen betrifft, so gibt es viele amerikanische Filme, welche die Araber deswegen hochnehmen, aber es hat gar nichts mit der islamischen Tradition zu tun. Es gibt auch Leute, die putzen ihre Hände mit Brot, doch das gehört auch nicht zum guten Benehmen.
Frage: Blut ist ja verboten, vor allem flüssiges Blut. Wie steht es jetzt zum Beispiel mit der Milz und der Leber, die sehen ja aus wie ein Blutklumpen, ist das nun erlaubt oder nicht?
Antwort: Wir wollen nicht sagen, dass unser Prophet (sas) ein Ignorant war, nein, im Gegenteil, er war der Gelehrteste der Gelehrten, denn die Leber und die Milz sind kein Blut, das Blut ist ein Produkt, das fliesst, und wenn das Blut gerinnt, wird es eine Masse, die der Leber und der Milz ähnelt. Die Leber ist ein Organ, welches das Blut reinigt, aber es ist kein eigentliches Blut Nur: Der Prophet (sas) erklärte seinen Leuten, die keine Ahnung hatten, wie dieses Organ aussieht, dass es aussehe wie ein Blutklumpen, die Leber ist halal, und auch die Milz. Es ist nur eine schlechte Interpretation dieses Hadithes. Der ganze Körper des Schafes ist halal.
Frage: Es gibt eine der Rechtsschulen, die sagt, dass Meerestiere, die einem Landtier dem Namen nach ähnlich sind, haram seien, und man dürfe sie nicht essen.(z.B. Seeschwein etc.) Stimmt das, wenn ja, warum?
Antwort: Das Prinzip dieses Kurses ist es nicht, in die Details der islamischen Rechtsschulen zu gehen, denn wollte man dieses Sujet öffnen, würden wir Monat um Monat bei diesem Thema bleiben. Das ist nicht das Ziel unserer Ders, unser Ziel ist es, die generellen Regeln kennen- und verstehen zu lernen. Die Sachen sind nicht nach dem Namen verboten, wenn man den Namen von etwas ändert, so ändert das nicht das Urteil über halal oder haram. Ein Beispiel: Wenn ich ein Glas Wein habe, und jemand fragt mich: Was ist das, ist das Wein, was ist das, in diesem Glas? Ich sage zu ihm: Es ist ein Glas Coca. Und er trinkt es. Ist das Produkt nun halal geworden, weil ich den Namen geändert habe? Die Antwort ist ganz klar: Nein, denn der Name ändert niemals ein Verbot. Das Produkt ist haram, nicht der Name! Wie das Wasser, wenn man Wasser ändert in ein anderes Wort, so bleibt es doch halal. Diese Regel dürfen wir nie vergessen. Das Urteil wird über eine Sache gefällt und niemals über einen Namen. Sagt man z.B. Seeschwein oder Wasserschlange, stellt euch jetzt vor, es würde nicht Schwein des Meeres genannt sondern Schaf des Meeres – würden wir dann diese Frage stellen? Nein, wir würden sie nicht stellen, denn das Wort „Schwein“ kommt nicht vor. Ausschlaggebend ist einzig der Hadith: „Alles vom Meer ist euch erlaubt.“ Das ist meine Meinung, und das ist auch die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Jetzt zu euch, ihr Brüder und Schwestern: Wenn ihr einem Muslim etwas verbieten wollt, so müsstet ihr ein Beispiel bringen, dass den Hadith des Propheten (sas) widerlegt. Es gibt keinen Hadith, der das Schwein (des Meeres!), die Schlange (des Meeres) verbietet, sogar ein toter Fisch, der auf dem Wasser treibt, ist halal! Eines Tages fanden die Gefährten des Propheten (sas) einen Walfisch, und sie assen von seinem Fleisch und brachten dem Propheten ein Stück davon, und er ass es. Sogar die Kadaver des Meeres sind erlaubt! Ist der tote Fisch aber verdorben, dann darf man ihn freilich nicht essen, denn er ist verboten, weil er schlecht für die Gesundheit ist. Wenn ihr wollt, gebe ich euch noch ein Detail: Es gibt eine Fatwa, in der es heisst, die Crevetten, die Muscheln, alle Meeresfrüchte, die am teuersten von allen Meerestieren sind, seien verboten. Was soll man antworten? Alle Meeresfrüchte sind verboten?. Es ist eine islamische Rechtsschule, die sagt, alle Meeresfrüchte sind verboten. Die türkischen Brüder essen darum niemals Meeresfrüchte.
Frage: Gibt es einen Grund dafür, warum?
Antwort: Es heisst, die Meeresfrüchte hätten keinen Blutkreislauf. Das ist alles.
Wir sollten nun nicht überall nach Details suchen, denn das ist nicht das Ziel. Wir sollten uns an den Hadith halten, in dem es heisst: Alles was aus dem Meer kommt, ist halal, und nicht alles hinterfragen
Ummohammed
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